Finanzielle Unterstützung, unter anderem für Klassenfahrten, Nachhilfestunden oder Schulranzen:
Wer Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld, oder Kinderzuschlag erhält oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anspruchsberechtigt ist,
kann nun weitere Leistungen in Anspruch nehmen.
Informationen für Delmenhorst erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der folgenden beiden Einrichtungen: